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   BAG, 13.11.1986 - 6 AZR 529/83   

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BAG, 13.11.1986 - 6 AZR 529/83 (https://dejure.org/1986,2878)
BAG, Entscheidung vom 13.11.1986 - 6 AZR 529/83 (https://dejure.org/1986,2878)
BAG, Entscheidung vom 13. November 1986 - 6 AZR 529/83 (https://dejure.org/1986,2878)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Leistung von Überstunden - Anspruch auf Überstundenvergütung - Tarifliche Vergütung für Bereitschaftsdienste - Freizeitausgleich innerhalb der Schulferien - Auslegung von Tarifverträgen - Bereitschaftsdienst einer Erzieherin in einem Internat - Ausschlussfrist zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 531/82

    Überstundenausgleich durch Arbeitsbefreiung - Krankheitsbedingte

    Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 6 AZR 529/83
    Ein Dienstplan ist für die Klägerin in dieser Zeit nicht aufgestellt worden (vgl. dazu BAG Urteil vom 4. September 1985 - 7 AZR 531/82 - AP Nr. 13 zu § 17 BAT, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 6 AZR 529/83
    Bei der Auslegung von Tarifverträgen ist entsprechend den Grundsätzen der Gesetzesauslegung zunächst von dem Tarifwortlaut auszugehen (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung m. w. N.; Neumann, Zur Auslegung von Tarifverträgen, AuR 1985, 320).
  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80

    Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen

    Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 6 AZR 529/83
    Sind Zweifel auch dann nicht vollends ausgeräumt, ist derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktischen Regelung führt (vgl. BAGE 40, 86, 94 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Auslösung; BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 42, 244, 253, 254 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II).
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 6 AZR 529/83
    Sind Zweifel auch dann nicht vollends ausgeräumt, ist derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktischen Regelung führt (vgl. BAGE 40, 86, 94 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Auslösung; BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 42, 244, 253, 254 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II).
  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZN 274/87

    Vorruhestand in der Textilindustrie - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 6 AZR 529/83
    Sind Zweifel auch dann nicht vollends ausgeräumt, ist derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktischen Regelung führt (vgl. BAGE 40, 86, 94 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Auslösung; BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 42, 244, 253, 254 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II).
  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1072/79

    Montagearbeiter - Besondere Arbeitsbedingungen - Fernauslösung - Nahauslösung -

    Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 6 AZR 529/83
    Sind Zweifel auch dann nicht vollends ausgeräumt, ist derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktischen Regelung führt (vgl. BAGE 40, 86, 94 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Auslösung; BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 42, 244, 253, 254 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II).
  • BAG, 27.09.1983 - 3 AZN 270/83
    Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 6 AZR 529/83
    Mit der durch Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 27. September 1983 (3 AZN 270/83) zugelassenen Revision verfolgt das beklagte Land seinen Klageabweisungsantrag weiter.
  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 156/92

    Bewährungsaufstieg eines Sportlehrers

    Dabei steht dem Landesarbeitsgericht bei der Interpretation der unbestimmten Rechtsbegriffe "Kenntnisse und Fertigkeiten" und "Gepräge" ein Beurteilungsspielraum zu, der vom Revisionsgericht nur beschränkt daraufhin überprüft werden kann, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm dabei Verstöße gegen die Denkgesetze oder allgemeinen Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob alle erheblichen Tatumstände Berücksichtigung gefunden haben (BAG Urteil vom 18. September 1986 - 6 AZR 446/83 - AP, aaO = RiA 1987, 181, m. w. N.).
  • BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 429/90

    Streitigkeit über die Eingruppierung in eine bestimmte tarifliche

    Dabei steht dem Landesarbeitsgericht bei der Interpretation der unbestimmten Rechtsbegriffe "Kenntnisse und Fertigkeiten" und "Gepräge" ein Beurteilungsspielraum zu, der vom Revisionsgericht nur beschränkt daraufhin überprüft werden kann, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm dabei Verstöße gegen die Denkgesetze oder allgemeinen Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob alle erheblichen Tatumstände Berücksichtigung gefunden haben (BAG Urteil vom 18. September 1986 - 6 AZR 446/83 - AP, aaO = RiA 1987, 181, m.w.N.).
  • BAG, 19.09.1991 - 6 AZR 165/89

    Abgeltung von Bereitschaftsdienst durch Freizeit und zusätzliche Zeitzuschläge -

    Überstunden sollen durch die sie ausgleichende Arbeitsbefreiung in den Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit so eingefügt werden, daß die Überstundenarbeit eine Vorausleistung auf die vom Arbeitnehmer später im Ausgleichszeitraum zu erbringende Arbeitsleistung ist (vgl. BAG Urteil vom 13. November 1986 - 6 AZR 529/83 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT SR 2 b, zu II 2 c der Gründe).

    Soweit das Urteil des Senats vom 13. November 1986 (- 6 AZR 529/83 - AP, aa0, zu II 3 der Gründe) dahingehend verstanden werden könnte, auch bei Abgeltung der errechneten Arbeitszeit durch Freizeit bestehe ein Anspruch auf Zeitzuschläge nach § 35 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a BAT, stellt der Senat klar, daß in den ohnehin nicht tragenden Ausführungen jener Entscheidung zu der genannten Rechtsfrage nicht abschließend Stellung genommen wurde.

  • BAG, 24.03.1988 - 6 AZR 787/85

    Anforderungen an die Ermittlung der Höhe der vom Land zu zahlenden

    Sind Zweifel auch dann nicht vollends ausgeräumt, ist derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktischen Regelung führt (vgl. BAGE 40, 86, 94 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Auslösung; BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 42, 244, 253, 254 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; vgl. zuletzt Senatsurteil vom 13. November 1986 - 6 AZR 529/83 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; Senatsurteil vom 30. April 1987 - 6 AZR 305/85 - nicht veröffentlicht).
  • LAG Brandenburg, 12.09.2000 - 2 Sa 691/99

    Eingruppierung: Assessor in der Sekundarstufe I eines Gymnasiums

    Der Schuldner muss daher anhand des Geltendmachungsschreibens erkennen können, welche Forderung erhoben wird (vgl. BAG v. 09.07.1987 -- 6 AZR 542/84 --, nicht veröffentlicht; v. 18.12.1986 -- 6 AZR 36/85 --, nicht veröffentlicht; v. 13.11.1986 -- 6 AZR 529/83 --, AP Nr. 1 zu § 2 BAT SR 2 b; v. 09.10.1996 -- 5 AZR 338/95, AP Nr. 50 zu § 2 Beschäftigungsförderungsgesetz 1985; v. 10.12.1997 -- 4 AZR 228/96 --, AP Nr. 223 zu §§ 22, 23 BAT und LAG Berlin, LAG E Nr. 42 zu § 4 TVG -- Ausschlussfrist).
  • LAG Düsseldorf, 11.06.1997 - 12 (13) Sa 421/97

    Arbeitsentgelt: Rückforderung durch den Arbeitgeber - tarifliche Ausschlussfrist

    bezeichnen; letzteres ist nur dann entbehrlich, wenn dem Schuldner die Höhe der Forderung ohnehin bekannt ist oder wenn ihm die Ermittlungen des Betrages ohne weiteres möglich ist (BAG, Urteil vom 05.03.1981, 3 AZR 559/76, AP Nr. 9 zu § 70 BAT, Urteil vom 13.11.1986, 6 AZR 529/83, AP Nr. 1 zu § 2 BAT SR 2 b).
  • BAG, 25.06.1987 - 6 AZR 506/84

    Kürzung der Stückvergütungen durch den Arbeitgeber - Stempler als Hilfskräfte

    Der Wortlaut von § 12 Abs. 2 a TV, von dem bei der Tarifauslegung zunächst auszugehen ist (vgl. BAGE 46, 308, 313 f. = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung = EzA § 1 TVG Auslegung Nr. 14, m.w.N.; Senatsentscheidung vom 13. November 1986 - 6 AZR 529/83 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt), ist insoweit eindeutig und läßt keinen Raum für Zweifel.
  • BAG, 30.04.1987 - 6 AZR 474/84
    Hierzu ist auch auf den tariflichen Gesamt Zusammenhang abzustellen (vgl. BAGE 46, 308, 313 ff. = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung m. w. N. und zuletzt Urteil vom 13. November 1986 - 6 AZR 529/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
  • BAG, 24.03.1988 - 6 AZR 111/86

    Berücksichtigung der Leistungen nach Mutterschutzgesetz für die Ermittlung des

    Sind Zweifel auch dann nicht vollends ausgeräumt, ist derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktischen Regelung führt (vgl. BAGE 40, 86, 94 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Auslösung; BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 4 TVG Auslegung; BAGE 42, 244, 253, 254 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; vgl. zuletzt Senatsurteil vom 13. November 1986 - 6 AZR 529/83 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; Senatsurteil vom 30. April 1987 - 6 AZR 305/85 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 14.07.1988 - 6 AZR 70/86

    Höhe der Überstundenvergütung bei außerdienstplanmäßiger Arbeit an Feiertagen

    Sind Zweifel auch dann nicht vollends ausgeräumt, ist derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktischen Regelung führt (vgl. BAGE 40, 86, 94 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Auslösung; BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 42, 244, 253, 254 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; vgl. zuletzt Senatsurteile vom 13. November 1986 - 6 AZR 529/83 - und vom 24. März 1988 - 6 AZR 787/85 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 24.03.1988 - 6 AZR 788/85

    Überstundenvergütung für Arbeit an einem gesetzlichen Wochenfeiertag ohne

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